Die aktuelle Diskussion zum Standort für eine neue Oper in der jetzigen Zeit stößt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, sind doch die Probleme der Pandemie kaum gelöst, der Blick in die Zukunft für viele Bürger mit Ängsten belastet. Die nun von zwei Ratsherren angestoßene Standortdiskussion mit einem Vorschlag für einen Neubau im Hafen, hat die Diskussion wiederbelebt. Ohne Widerspruch besteht die Gefahr, dass dies als Zustimmung gewertet wird.
Die Zweckmäßigkeit eines Standortvorschlags muss von der Fachverwaltung umfangreich bewertet werden. Insbesondere müssen auch Veränderungen, die sich als Folge aus der Pandemie ergeben, in diese Bewertung einfließen. Dabei wird erkennbar, dass Bereiche in der Stadt mit großen Handelsflächen oder auch Büroflächen eine Überplanung und Neuausrichtung erfordern.
Die folgenden Bewertungskriterien sollten dabei große Beachtung finden:
- Der Neubau bedeutender Kultureinrichtungen muss zur städtebaulichen Aufwertung innerstädtischer Gebiete genutzt werden. Die Besucher sorgen für eine Belebung auch in den Abendstunden und an den Wochenenden, damit zu einer erheblichen Aufwertung eines Quartiers.
- Flächen von Handel und Verwaltung müssen rechtzeitig städtebaulich überplant werden, wenn der Leerstand großer Flächen absehbar ist. Durch entsprechendes Planungsrecht lassen sich die Fantasien von Investoren begrenzen und an gesamtstädtische Zielsetzungen anpassen. Gerade hier bietet sich in den nächsten Jahren ein großes Potential an möglichen Standorten auch für kulturelle Einrichtungen in der Innenstadt.
- Nutzung guter ÖPNV-Anbindungen in der Innenstadt schaffen gute Erreichbarkeit. Die Nutzung bestehender Parkhäuser wäre sehr ressourcenschonend.
- Unbebaute Grün- und Erholungsflächen im Innenstadtbereich müssen geschützt, vernetzt und erweitert werden. Damit ist zum Beispiel jeder Eingriff in eine innerstädtische Parkfläche wie z. B. den Hofgarten auszuschließen.
Bei einigen in Betracht kommenden Standorten fehlt an einem vorurteilsfreien Vorstellungsvermögen, sich ein neues Opernhaus vorzustellen zu können. Dadurch erfolgt vorschnell in der öffentlichen Diskussion eine Fixierung auf wenige mögliche Bereiche. Aber auch als Herr Dr. Spohr, über 30 Jahre der Vorsitzende der AGD, vor Jahrzehnten den Vorschlag zur Ansiedlung des Landtages an der Moselstraße skizzierte, war die Ablehnung groß, zu sehr hatte sich der Platz am Schwanenspiegel festgesetzt.
So wie die Entscheidung für den Landtag im Hafen schließlich zum Erhalt des Ständehauses und für den heutigen Standort mit dem Potential der Erweiterung richtigerweise gefallen ist, so wichtig ist es, eine so bedeutende Kultureinrichtung in der Innenstadt zu positionieren.
Hier könnte Düsseldorf ein wegweisendes Projekt für Nachhaltigkeit, Erreichbarkeit und zur Belebung der Innenstädte schaffen, auch wenn der Blick in Hanseatische Städte zu vorschnellen Entscheidungen drängt.
Bernhard von Kries
Präsident der AGD e.V.
Düsseldorf, 29.01.2021